Bundesrat entscheidet: 1% Mindestzins für BVG
Bundesrat: BVG-Mindestzins bleibt 1%. Unabhängige Neutrass Beratung führt zu optimalerer Pensionskasse
1% machen die künftigen Rentner nicht glücklich... Dieser Mindestzinssatz bestimmt, mit wieviel Prozent das Vorsorge-guthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Ein tiefer Zinssatz führt langfristig zu geringeren Altersrenten für die einzelnen Versicherten. Deshalb ist es wichtig, dass ein Unternehmen die bestgeeignete Pensionskassenlösung hat.
Neutrass Beratung findet attraktive Pensionskassenlösung für (fast) jedes Unternehmen.
Lebenserwartung, finanzielle Ansprüche im Rentenalter, Regulierungen und Steuergesetze stellen hohe Herausforderungen an eine optimale Pensionskassenlösung und Vorsorgeplanung. Für das Unternehmen. Für Mitarbeitende, Kader, Geschäftsführung. Wir sind unabhängige, neutrale Spezialisten und finden mit Ihnen zusammen die beste Lösung. In diesem Sinne betreuen wir namhafte Unternehmens- und Privatkunden.