18. Oktober 2024

Interview mit Martin Bucherer, RA lic.iur., Geschäftsleiter WAS wira Luzern und Vorsitzender der Geschäftsleitung WAS Luzern

23. September 2024

Die Auswirkungen der Ablehnung der BVG Reform

Die Altersvorsorge bleibt eine Sorge der Bevölkerung. Viele Menschen befürchten, dass die Leistungen aus der 1. und 2. Säule nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Nach der klaren Ablehnung der BVG-Reform stellt sich die Frage: Wie geht es nun weiter?

25. März 2024

Neutrass expandiert nach Ibach SZ

Der unabhängige Versicherungsbroker Neutrass mit Hauptsitz in Rotkreuz ZG expandiert weiter: Er übernimmt die Indextra GmbH in Ibach SZ mit insgesamt sieben Mitarbeitenden. Sämtliche Teammitglieder von Indextra und Neutrass bleiben den Firmen treu. Dank dem Ausbau gehört Neutrass mit aktuell rund 85 Fachleuten zu den grössten inhabergeführten Versicherungsbrokern in Schweizer Besitz.

22. März 2024

Zum Entscheid der 13. AHV Rente

Die Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter», die eine 13. AHV-Rente vorsieht, wurde am 3. März 2024 von Volk und Ständen angenommen, obwohl der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes die Initiative zur Ablehnung empfahlen.

15. Januar 2024

Der Sinn und Zweck von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Philippe Catalan, Spezialist bei der Neutrass AG für Versicherungs-, Haftpflicht- und Vertragsfragen, erläutert den Nutzen von AGBs und wann sie für Unternehmen sinnvoll sind.

22. Dezember 2020

Sollen wir uns doch erdbebenversichern?

Erdbeben können in der Schweiz jederzeit passieren. Private und Unternehmen wären existenzgefährdet.



Eine obligatorische Versicherung gegen das Erdbebenrisiko besteht nicht. Ein Erdbeben kann morgen passieren oder in 20 Jahren. Und gemäss ETH Zürich gibt es keine Region, welche dieser Gefahr nicht ausgesetzt ist. Für andere Naturkatastrophen gibt es obligatorische und solidarische Versicherungen oder der Abschluss ist zumindest üblich, obwohl viele Private und Unternehmen eigentlich gar nicht in der spezifischen Gefahrenzone liegen.

Weil ein Erdbeben für Gebäude- und Stockwerkeigentümer, Haushalte sowie Unternehmen existenzgefährdend sein kann, ist es sinnvoll, sich gegen die finanziellen Folgen zu versichern.

Ständerat bringt Schwung in die Diskussion zum Thema Erdbebenversicherung

Die Ständeratskommission hat im November eine Motion eingereicht, worauf der Bundesrat verpflichtet ist, eine Erdbebenversicherung in der Schweiz zu prüfen.

Wenn uns das vergangene Jahr etwas gelernt hat, dann die Einsicht, dass wir verletzlicher sind als ursprünglich angenommen und vielleicht auch wir Schweizer uns in falscher Sicherheit wähnen. Entsprechend sollten potentielle Gefahren in Zukunft ernst genommen und nicht verdrängt werden. Zwar bleibt die Wahrscheinlichkeit von Erdbeben im oberen Bereich der Magnitudenskala hierzulande umstritten. Laut Bundesamt für Umwelt (BAFU) jedoch liegt die Erdbebengefährdung der Schweiz im europäischen Vergleich auf mittlerem Niveau und darf in keinem Gebiet des Landes vernachlässigt werden. Aufgrund dichter Besiedlung und hoher Sachwerte konzentriert sich das Risiko insbesondere auf die grossen Ballungszentren. Wichtig zu wissen, dass ein Erdbeben in der Schweiz die Naturgefahr mit dem grössten Schadenspotenzial darstellt.

Die obligatorische Gebäudeversicherung reicht nicht aus bei Erdbebenschäden

Mit einer zusätzlichen Erdbebenversicherung sollten und könnten sich Haus- und Stockwerkeigentümer gegen die Folgeschäden von Beben absichern, denn die obligatorische Gebäudeversicherung bietet nämlich in aller Regel keine Deckung. Es steht lediglich eine (theoretische) Möglichkeit für einen Versicherungsschutz gegen Erdbebenrisiken zur Verfügung, jedoch im Rahmen eines sehr begrenzten Gesamtversicherungsvolumens, und die Leistungen sind für das Einzelobjekt limitiert.

Zwei Milliarden für freiwillige Entschädigungen bei Erdbeben sind zu wenig

Ein Schweizerischer Pool für Erbebenschäden stellt in 17 Kantonen insgesamt bis zu zwei Milliarden Franken bereit, allenfalls zweimal pro Jahr. Der Wert aller Gebäude liegt jedoch bei rund 1300 Milliarden Franken. Zudem werden Zahlungen erst ab einer Magnitude von mindestens VII gewährt. Zu beachten ist zudem, dass pro Gebäude ein Selbstbehalt von 10% sowie mindestens CHF 50'000 besteht. Es handelt sich hierbei ohnehin um freiwillige Leistungen und im Schadenfall besteht kein Leistungsanspruch.

Freiwillige Versicherungsangebote im Markt erhältlich

Verschiedene Schweizer Privatversicherungen, wie beispielsweise die Axa Winterthur, Helvetia, Die Mobiliar, Allianz und Zurich, bieten spezielle Erdbebenversicherungen. Diese können für Private und Unternehmen als Teil des individuellen Risikomanagements abgeschlossen werden und sind wegen der Existenzgefährdung auch sinnvoll.

Neutrass mit preiswerter Lösung

Im Bereich Erdbebenversicherung kann die Neutrass für Gebäudeeigentümer eine speziell preiswerte Lösung mit unbegrenzter Deckung und geringem Selbstbehalt anbieten.

Eine Eventualversicherung als neue Alternative

Die Motion der Ständeratskommission sieht eine solidarische Unterstützung bei schweren Erdbeben für Schäden an Leib und Leben und auch gravierenden wirtschaftlichen Folgeschäden vor. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats verlangt nun vom Bundesrat die Prüfung einer «Schweizerischen Erdbebenversicherung mittels System der Eventualversicherung». Bei dessen Befürwortung könnten alle Hauseigentümer der Schweiz oder alternativ sämtliche Steuerpflichtigen zu einer einmaligen Prämie verpflichtet werden. Denkbar ist auch ein Stufensystem, welche die erdbebengerechte Bauweise zur Berechnung der Betragshöhe berücksichtigt. Diese Eventualversicherung sei eine Alternative zu einer bisher chancenlosen obligatorischen Versicherung auf Bundesebene.

Solidarität ja – aber Versicherungszwang?

Sowohl die Swiss Insurance Broker Association (SIBA) als auch der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) finden die Motion interessant und halten viel vom Solidaritätsgedanken des Landes. Hingegen blickt Herr Bruno Kopp vom Risk Management Service (RMS) der Motion kritisch entgegen, da er grundsätzlich Mühe mit einem Versicherungszwang hat. Der weitere Verlauf dieser Diskussion bleibt spannend. Gerne halten wir von der Neutrass Sie auf dem Laufenden.